ImmoUnion24

DIE Immobilienkompetenz

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ImmoUnion24 GmbH

§ 1 Wir sind vom Verkäufer bzw. vom Vermieter / Verpächter oder einem berechtigten Dritten befugt worden, die jeweiligen Objekte zu den im Angebot genannten Bedingungen anzubieten. Unsere Angebote erfolgen auf der Grundlage der uns vom Verkäufer bzw. vom Vermieter / Verpächter oder einem berechtigten Dritten gemachten Angaben. Eine Haftung für die Richtigkeit und / oder Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

§ 2 Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung und / oder Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposé und seiner Bedingungen bzw. aufgrund von Besichtigungen ohne vorherige Zusendung von einem Exposè zustande. Der Maklervertrag mit uns kommt auch zustande bei Auswertung von uns gegebenen Nachweisen.

§ 3 Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selber erwerben oder nutzen will. Provisionspflicht und -fälligkeit entsteht bei unseren Angebotsempfängern nur, wenn sie, ihre Familienangehörigen oder Dritte – nach Kenntniserhalt durch sie – von unserem Angebot mittelbar oder unmittelbar Gebrauch machen (Kauf, Vorkauf, Vorvertrag, Anzahlung, Pacht, Tausch, Ersteigerung, Teilhaberschaft, Kapitalbeteiligung und ähnliches). Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht - oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht. Weitere Ansprüche, wie z. B. der konkrete Aufwendungsersatz für Inserate, Prospekte und sonstige Kosten behalten wir uns vor.

§ 4 Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

§ 5 1. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und / oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tag des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.

Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:

  • Bei Kaufverträgen im Inland beträgt die Maklercourtage mindestens 4,76 % inkl. MwSt. vom notariellen Kaufpreis, zahlbar und fällig bei notarieller Beurkundung. Bei einem Objektwert unter 51.000,00 € beträgt die Mindestcourtage € 2.900,00 inkl. MwSt.
  • Bei Vermietung im gewerblichen Bereich 3,57 (in Worten: drei, fünf-sieben) Nettokaltmieten inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die Provision ist auch verdient und fällig bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem durch uns unterbreiteten Angebot steht.
  • Die Provision ist auch verdient und fällig, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlich, vertraglich oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen.
  • Die Provision ist auch verdient und fällig bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
  • Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung.

§ 6 1. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

§ 6.2. Unser Provisionsanspruch wird auch nicht bei nachträglichem Entfallen des abgeschlossenen Vertrages oder der darin enthaltenen Leistungspflicht des Dritten, z. B. aufgrund nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung und dergleichen berührt. Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch im Falle auflösender Bedingungen erhalten. Dies gilt, sofern im Kauf- oder sonstigem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

§ 7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von jeglichem Vertragsabschluss unter Nennung der Konditionen zu informieren. Bei berechtigtem Interesse unsererseits ist uns auf unser Verlangen eine Abschrift des abgeschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Unsere Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 9 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung gegenüber der Provision sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.

§ 10 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ebenfalls unser Geschäftssitz, sofern Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Eckental, im November 2015